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der Gemeinde Iffeldorf über

die erneute öffentliche Auslegung

des Flächennutzungsplanes

mit integriertem Landschaftsplan und Umweltbericht

nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

 

  

Der Gemeinderat der Gemeinde Iffeldorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 11.09.2007 den Entwurf des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan mit Begründung in der Fassung vom 11.09.2007 gebilligt. Der Entwurf mit Begründung ist für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

 

Dieser Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 11.09.2007 liegt in der Zeit von

 

Montag, 29. Dezember 2008 bis Montag, 09. Februar 2009

 

erneut im Rathaus der Gemeinde Iffeldorf (Hofmark 9, Iffeldorf) während der Öffnungszeiten (Montag bis Freitag 8.00-12.00 Uhr, zusätzlich Donnerstag        15.30-18.30 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

 

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gemäß § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben
 

Kroiß                                                                                                  
1. Bürgermeister

 
 
 

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