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der Gemeinde Iffeldorf über
die erneute öffentliche Auslegung
des Flächennutzungsplanes
mit integriertem Landschaftsplan
und Umweltbericht
nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
(BauGB)
Der Gemeinderat der Gemeinde Iffeldorf hat in
seiner öffentlichen Sitzung am 11.09.2007 den
Entwurf des Flächennutzungsplanes mit
integriertem Landschaftsplan mit Begründung in
der Fassung vom 11.09.2007 gebilligt. Der
Entwurf mit Begründung ist für die öffentliche
Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.
Dieser Entwurf mit Begründung in der Fassung vom
11.09.2007 liegt in der Zeit von
Montag, 29. Dezember 2008 bis Montag, 09.
Februar 2009
erneut im Rathaus der Gemeinde Iffeldorf
(Hofmark 9, Iffeldorf) während der
Öffnungszeiten (Montag bis Freitag 8.00-12.00
Uhr, zusätzlich Donnerstag 15.30-18.30
Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Stellungnahmen können während der
Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich
abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht
rechtzeitig abgegeben worden sind, können gemäß
§ 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über
den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben
Kroiß
1. Bürgermeister |