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Zuwendungen zu Kleinkläranlagen (RZKKA);
Geplante Reduzierung der Förderpauschalen

Die Richtlinien für Zuwendungen zu Kleinkläranlagen (RZKKA) vom 18. Oktober 2006 laufen Ende des Jahres aus. Das Ministerium plant eine Neubekanntmachung mit Laufzeit bis Ende 2014. Jedoch sollen die Förderpauschalen stark – um mehr als 1/3 – reduziert werden:

 

-    Der Sockelbetrag für eine 4-EW-Anlage reduziert sich von 1.500 auf 1.000 Euro.

     Für jeden weiteren EW gibt es 150, statt bislang 250 Euro.

 

-    Für die mechanische Vorbehandlungsstufe werden nurmehr 400 statt bislang 750

    Euro gewährt.

 

-    Für weitergehende Anforderungen an die Kläranlage werden pauschal nurmehr

     300 statt 500 Euro als Sockelbetrag gewährt. Für jeden weiteren EW gibt es statt

     50 nurmehr 30 Euro.

 

Der Bayerische Gemeindetag hat sich gegen eine Reduzierung der Fördersätze ausgesprochen.

 

Dessen ungeachtet weisen wir darauf hin, dass die Richtlinie erst zum 1. Januar 2011 in Kraft treten soll. Das bedeutet, dass Sammelanträge, die von den Gemeinden bis Ende 2010 eingereicht werden, unabhängig vom Bewilligungszeitpunkt nach den bisherigen Förderpauschalen förderfähig sind.

Förderanträge für die Errichtung bzw. Nachrüstung von Kleinkläranlagen müssen daher
 
bis 30. November 2010


bei der Gemeindeverwaltung Iffeldorf abgegeben werden

Gemeinde Iffeldorf

Kroiß                                                                                                  
1. Bürgermeister

 
 
 

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