Zuwendungen zu Kleinkläranlagen (RZKKA);
Geplante Reduzierung der Förderpauschalen
Die Richtlinien für Zuwendungen zu
Kleinkläranlagen (RZKKA) vom 18. Oktober
2006 laufen Ende des Jahres aus. Das
Ministerium plant eine Neubekanntmachung mit
Laufzeit bis Ende 2014. Jedoch sollen die
Förderpauschalen stark – um mehr als 1/3 –
reduziert werden:
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Der Sockelbetrag für eine
4-EW-Anlage reduziert sich von 1.500 auf
1.000 Euro.
Für jeden
weiteren EW gibt es 150, statt bislang 250
Euro.
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Für die mechanische
Vorbehandlungsstufe werden nurmehr 400 statt
bislang 750
Euro gewährt.
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Für weitergehende
Anforderungen an die Kläranlage werden
pauschal nurmehr
300 statt 500
Euro als Sockelbetrag gewährt. Für jeden
weiteren EW gibt es statt
50 nurmehr 30
Euro.
Der Bayerische Gemeindetag hat sich gegen
eine Reduzierung der Fördersätze
ausgesprochen.
Dessen ungeachtet weisen wir darauf hin,
dass die Richtlinie erst zum 1. Januar 2011 in Kraft treten soll. Das bedeutet, dass
Sammelanträge, die von den Gemeinden bis
Ende 2010 eingereicht werden, unabhängig vom
Bewilligungszeitpunkt nach den bisherigen
Förderpauschalen förderfähig sind.
Förderanträge für die Errichtung bzw.
Nachrüstung von Kleinkläranlagen müssen
daher
bis 30. November 2010
bei
der Gemeindeverwaltung Iffeldorf
abgegeben werden
Gemeinde Iffeldorf