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Bereits
im Jahre 1955 wurde auf Initiative der Gemeinde Iffeldorf das Osterseengebiet
vom Landratsamt Weilheim unter Landschaftsschutz gestellt und schließlich
1981 vom Bayerischen Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen
zum Naturschutzgebiet erklärt.
Für das Osterseengebiet
heißt das: Erhaltung der eiszeitlichen Oberflächenformen, Gewässerschutz
und Sicherung des Lebensraumes auch seltener Pflanzen und Tiere.
Bitte haben Sie deshalb Verständnis für die geltenden Ge- und Verbote. Nähere
Hinweise stehen auf den Informationstafeln. |